Ehrenordnung
SV Viktoria 1928 Weitersburg e.V.

 

§ 1
Allgemeines

Der SV "Viktoria" 1928 Weitersburg e.V. ehrt Personen, die sich um den Vereinssport verdient gemacht haben, durch Ernennung zum Ehrenvorsitzenden oder zum Ehrenmitglied oder durch Auszeichnungen und Erinnerungszeichen.

 

§ 2
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

  1. Zum Ehrenvorsitzenden kann nur derjenige ernannt werden, der Inhaber der goldenen Ehrennadel ist und das Amt des Vorsitzenden eine längere Zeit verdienstvoll geführt hat. Dies bedarf der Zustimmung von 2/3 der bei der Mitgliederversammlung erschienen, stimmberechtigten Mitgliedern.
  2. Der Ehrenvorsitzende erhält als äußeres Zeichen seiner Ehrung eine goldene Ehrennadel mit Kranz und der Inschrift "Ehrenvorsitzender".

 

§ 3
Ernennung zum Ehrenmitglied

  1. Ein Mitglied erwirbt durch eine 50-jährige ununterbrochene Vereinszuge-hörigkeit die Ehrenmitgliedschaft. Dies bedarf keiner weiteren Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
  2. Mitglieder können außerdem, auf Vorschlag des Vorstandes, von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, wenn sie sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Dies bedarf der Zustimmung von 2/3 der bei der Mitgliederversammlung erschienen, stimmberechtigten Mitgliedern.
  3. Ehrenmitglieder erhalten als äußeres Zeichen ihrer Ehrung eine goldene Ehrennadel mit Kranz und der Inschrift "Ehrenmitglied".

 

§ 4
Rechte und Pflichten

Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglieder haben alle Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.

 

§ 5
Auszeichnungen

Als Auszeichnung kann verliehen werden:

    1. Dankurkunde
    2. die silberne Ehrennadel
    3. der Ehrenbrief
    4. die goldene Ehrennadel

 

§ 6
Dankurkunde

  1. Mitgliedern, die über eine längere Zeit ein funktionales Amt ausgeübt haben und ausscheiden, kann durch den Vorstand eine Dankurkunde ausgestellt werden.
  2. Personen ( auch Nichtmitglieder ), die im hohen Maße über einen längeren Zeitraum den Verein erheblich unterstützen, kann ebenfalls eine Dankurkunde verliehen werden.

 

§ 7
Silberne Ehrennadel

1. Die silberne Ehrennadel wird verliehen an Mitglieder, die dem Verein mindestens 25 Jahre ununterbrochen angehören.

2. Außerdem kann sie verliehen werden an andere Personen, wenn sie sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.

 

§ 8
Ehrenbrief

1. Der Ehrenbrief wird an Mitglieder verliehen, die dem Verein mindestens 35 Jahre ununterbrochen angehören.

2. Außerdem kann er verliehen werden an andere Personen, wenn sie sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.

 

§ 9
Goldene Ehrennadel

Die goldene Ehrennadel wird an Mitglieder verliehen, die dem Verein mindestens 40 Jahre ununterbrochen angehören.

 

§ 10
Antragsrecht

  1. Das Antragsrecht im Sinne der §§ 2 (Abs. 1) und 3 (Abs. 2) dieser Ehrenordnung obliegt ausschließlich dem Vorstand.
  2. Das Antragsrecht für die Verleihung von Auszeichnungen im Sinne des § 5 dieser Ehrenordnung obliegt jedem Mitglied.
  3. Die Anträge müssen mindestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt des in Aussicht genommenen Verleihungstages gestellt werden.

 

§ 11
Verleihung

  1. Ernennungen und Auszeichnungen werden in einem würdigen Rahmen durch den Vorstand vorgenommen.
  2. Über Ernennungen oder Auszeichnungen werden Urkunden ausgehändigt.

 

§ 12
Widerruf von Ernennungen u. Auszeichnungen

  1. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung (einfache Mehrheit) kann die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitglied, auf Antrag des Vorstandes, widerrufen werden, wenn der Betroffene sich seiner Ernennung als unwürdig erwiesen hat.
  2. Im Falle des Widerrufs ist das betroffene Mitglied verpflichtet, die Auszeichnungen und Urkunden an den Verein zurückzugeben.

 

§13
Änderungen der Ehrenordnung

Änderungen bzw. Ergänzungen der Ehrenordnung können nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen.

 

§14
Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung tritt mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung am 06.10.2000 in Kraft. Gleichzeitig wird die Ehrenordnung vom 25.06.1988 sowie evtl. andere vorhandene Ehrenordnungen ungültig.

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